Liebe Ju-Jutsuka,
seit Montag 15. Juni 2020 gilt die neue Corona-Schutzverordnung.
Nach Rücksprache mit der Landesregierung NRW gestattet diese am Montag in eingeschränktem Rahmen das Kontaktsport-Training für Gruppen von max. 10 Personen.
Wir empfehlen, die Schutzverordnung genau durchzulesen (dort speziell Punkt 1 und 4.) Sie kann unter https://www.land.nrw/corona eingesehen/heruntergeladen werden.
In diesem Zusammenhang empfiehlt der NWJJVeV außerdem, folgende Punkte strikt zu beachten:
- Aufgrund der immer noch kritischen Reproduktionszahlen kann sich auch diese neue Verordnung ganz schnell ändern. Bitte vor Entscheidungen unter https://www.land.nrw/corona immer erneut prüfen.
- Es muss unbedingt und individuell geprüft werden, ob eine extra Genehmigung des örtlichen Ordnungsamtes einzuholen ist. Diese kann von Entscheidungen anderer Ordnungsämter abweichen.
- Ungeachtet der aktuellen Verordnung sind alle Hygienevorschriften des lokalen Ordnungsamtes strikt zu beachten.
- Vorschriften wie z.B. Zu- und Abgänge, Umkleidevorschriften, Mattenpflege und (nicht vergessen!) Dokumentation müssen strikt eingehalten werden.
- Wir empfehlen, geplante Trainings (so zutreffend) vorab(!) auch mit den jeweiligen Vereinen intern abzusprechen.
- Die gestatteten Gruppen von 10 Personen in einer Halle verstehen sich inclusive(!) Trainer.
- Zuschauer (z.B. Eltern) in derselben Halle könnten somit schon verboten sein.
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Anmerkung:
Bitte seid Euch bewusst, dass jede Trainingsgruppe große Verantwortung für alle hat.. Es darf nie vergessen werden, dass auch Menschen den Virus übertragen können, die selbst keinerlei Symptome aufweisen.
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Ich danke für Eure Kooperation!“
Bleibt gesund!
Liebe Grüße
Euer
Fred Maro
Präsident NWJJV e.V.