News - Neue CoronaSchutzVerordnung

Hallo liebe Vereinsmitglieder, liebe Übungsleiter/-innen!
aufgrund der ab Mittwoch, den 24.11.2021, geltenden, NEUEN CoronaSchutzVerordnung in NRW, wollen wir euch auf einige Punkte im Umgang mit der Verordnung hinweisen.
Bei der Durchführung und Leitung aller Sporteinheiten im Rahmen der djk-Hiltrop sind sämtliche Corona-Auflagen und Gebote laut der aktuell gültigen CoronaSchutzVerordnung NRW einzuhalten.
Wir bitten euch hier immer die neuesten Entwicklungen zu verfolgen und Änderungen in der Verordnung entsprechend umzusetzen.
Die wichtigsten, ab 24.11.2021 geltenden, Vorgaben führen wir hier noch einmal für euch auf:
- Sämtliche Teilnehmer der Sportkurse dürfen nur in die Sporthallen, wenn sie über einen 2G-Nachweis (Geimpft oder genesen) verfügen!
- Dies gilt für alle Teilnehmer, Übungsleiter und Begleiter (z.B. Eltern beim Kinderturnen).
- Kinder unter 16 Jahren gelten generell als getestet. Benötigen also keinen gesonderten Nachweis –> 3G.
- Kinder ab 16 Jahren benötigen einen 2G-Nachweis.
- Die Nachweise über 2G sind von allen vor jeder Sportstunde vorzulegen und vom/von der zuständigen Übungsleiter/-in oder Verantwortlichen zu überprüfen!
- Teilnehmer/ÜL/Begleiter ohne vorliegenden Nachweis dürfen weder die Sporthallen betreten noch an der Sporteinheit teilnehmen.
- Tests (Bürgertest/PCR-Tests) von anerkannten Teststellen sind nicht mehr zugelassen und berechtigen damit nicht mehr zur Teilnahme am Sport.
- Bei der Überprüfung der Teilnehmer/ÜL/Begleiter empfehlen wir die Installation der CovPassCheck-App auf eurem Handy. Hier können alle Zertifikate mit QR-Code sekundenschnell überprüft werden.
- Eine Kontaktnachverfolgung ist nach momentanem Stand nicht erforderlich. Das Führen von Listen somit nicht notwendig. Die Nachweise über 2G sind vertraulich zu behandeln und dürfen somit nicht gespeichert oder anderweitig verwendet oder weitergegeben werden.
- Maskenpflicht
- Alle Teilnehmer/ÜL/Begleiter haben weiterhin beim Betreten der Hallen Masken zu tragen. Lediglich bei der eigentlichen Ausübung des Sports dürfen die Masken abgenommen werden.
- Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln
- Alle schon angewandten Hygieneregeln und Abstandsgebote sind weiterhin einzuhalten.
- Jeder Teilnehmer hat zu seinen Sportkollegen/-innen einen Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten (Ausnahme Kontaktsport).
- Jeder Teilnehmer soll sich vor Beginn der Sportausübung die Hände desinfizieren.
- Niemand darf mit Erkältungssymptomen am Sport teilnehmen.
Als gemeinnütziger Sportverein tragen wir eine große Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern. Wir vom Vorstand sind froh, dass der Vereinssport wieder regelmäßig stattfinden kann.
Bitte helft alle mit, dass dies so bleibt!
Aus dieser Verantwortung heraus sind wir als Vorstand des djk-Hiltrop dazu verpflichtet die Einhaltung dieser Maßnahmen zu fordern und auch zu überprüfen.
Wir bedanken uns für eure Mithilfe und stehen euch jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Kommt gesund durch die Adventszeit!
Ulrich Haarmann Katja Schellmann Sigrid Leppak
- Vorsitzender 2. Vorsitzende Geschäftsführung
Djk-Hiltrop Bergen